Anerkennung Orts- und Fachwechsel (Auslandsaufenthalte)
Hier finden Sie Informationen zur Anerkennung von erbrachten Prüfungsleistungen und Einstufung in höhere Fachsemester für Bewerber*innen des Bachelors, Masters und der Lehramtsstudiengäge sowie von Outgoings von Austauschprogrammen.
Die nachfolgenden Ausführungen sollen den Anrechnungs- / Einstufungsvorgang optimieren und Ihnen unnötige Wege ersparen. Um Einhaltung der Handreichungen wird dringend gebeten.
Bitte vollziehen Sie zunächst die vorgegebenen Schritte nach bzw. informieren Sie sich ausführlich über Studienverlauf und Anrechnungsrichtlinien.
Kontakt Anerkennung: Dr. Stefan Finger
Allgemeine Grundregeln zur Einstufung in höhere Fachsemester
Anrechnungsfähig sind i.d.R. nur benotete Prüfungsleistungen, d.h. abgeschlossene und inhaltlich einschlägige Module.
Es sind i.d.R. nur solche Prüfungsleistungen zu einem Modul zusammenzufassen, die gemeinsam dem LP-Wert des anzurechnenden Moduls entsprechen. (Bsp: Zur Anerkennung des Moduls Internationale Beziehungen Basis-Modul (12 LP in Bonn) müssen mind. 12 LP an der bisherigen Universität in den angegebenen Prüfungsleistungen erbracht worden sein.)
Für die Anzahl der im Formular einzutragenden Leistungspunkte (LP) ist ausschließlich die Bonner LP-Verteilung ausschlaggebend.
Die erzielte Note wird übertragen. Die Noten aus anderen Notensystemen müssen Sie nicht selbst umrechnen. Bei mehreren für ein Modul verwendbaren Teilleistungen ergibt sich die (End-)Note durch Mittelung der erzielten Einzelnoten.
Lediglich in begründeten Ausnahmefällen ist auch die Anrechnung von Studienleistungen (Teilmodulen) möglich. Diese werden dann – im Formular entsprechend angekreuzt - nur als Lehrveranstaltung und ohne Note angerechnet.
Der Wechsel des Studienortes wird grundsätzlich zum WiSe empfohlen. Sie werden dann entsprechend Ihren bisherigen Leistungen im Wintersemester ins 3. oder 5. Semester eingestuft. Bei einem Wechsel zum SoSe erfolgt die Einstufung ins 2., 4. oder 6. Semester.
Die Reaktions- und Bearbeitungszeit des IPWS-Anerkennungsbeauftragten beträgt aufgrund geringer Personalkapazität i.d.R. vier Wochen nach Eingang Ihrer Anfrage bzw. Ihres Antrags - bei hohem Aufkommen sechs Wochen! Hinzu kommt die Bearbeitungszeit des Prüfungsamtes der Philosophischen Fakultät bzw. des Bonner Zentrums für Lehrerbildung. Bitte beachten Sie zudem die Fristen des Studierendensekretariats für Bewerbungen, Einschreibungen und Höherstufungen.
Wichtige Links zur Anerkennung
Bitte füllen Sie alle Formulare unbedingt am PC aus.
- Formblätter zur Anrechnung finden Sie hier: BA/MA Lehramt
- Details zu den Studiengängen BA/MA (Zulassung, Aufbau, Verlauf, Modulnummern, Beratung...) finden Sie hier: Informationen zum Studium
- Details zu den Studiengängen BA/MA Lehramt finden Sie hier: Lehramt Studiengänge
- Auf- und Abrundungsregeln von Noten
Direktaustausch/ DAAD-Austausch
Dokument für die vorherige Absprache über zu wählende Kurse: Learning Agreement Austausch außerhalb von Erasmus.
Anrechnungsdokumente zur Verbuchung der erbrachten Leistungen - bitte entsprechend der Schritte zur Anrechnung auswärtig erbrachte Studienleistungen ausfüllen.
Häufige Fragen und Antworten
Wo finde ich Antworten zum Studium in Bonn?
Für eine allgemeine Beratung zum Studienangebot an der Universität Bonn, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung.
Für eine fachspezifische Beratung zu den Studiengängen an unserem Institut gibt es sowohl Angebote des Studiengangsmanagers als auch des Mentorats. Sämtliche Beratungsangebote zur Studienwahl bzw. zum Studienverlauf am IPWS finden Sie auf dieser Seite.
Wo finde ich Antworten zur Bewerbung in Bonn?
Zulassungs- und Bewerbungsfragen im Bachelor: Wenden Sie sich bitte an das Studentensekretariat. Dieses führt das Bewerbungsverfahren durch.
Zulassungs- und Bewerbungsfragen im Master: Wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro der Philosophischen Fakultät. Dieses führt das Bewerbungsverfahren durch.
Wer ist zuständig für die Anrechnung wirtschaftswissenschaftlicher/rechtswissenschaftlicher Module?
Die Anrechnung von wirtschaftswissenschaftlichen Modulen läuft ausschließlich über das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaften.
Die Anrechnung von rechtswissenchaftlichen Modulen läuft ausschließlich über das Prüfungsamt des Fachbereichs Rechtswissenschaft.